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   VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20   

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VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20 (https://dejure.org/2023,28857)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.10.2023 - 8 K 1306/20 (https://dejure.org/2023,28857)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. Oktober 2023 - 8 K 1306/20 (https://dejure.org/2023,28857)
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  • VGH Bayern, 22.01.2004 - 4 CS 03.2236

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Zweckvereinbarung zwischen Kommunen

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Die Geltendmachung einer Forderung durch Verwaltungsakt bedarf allein mit Blick auf diese Handlungsform, die durch behördliche Titelverschaffung und Vollstreckungsbefugnis gekennzeichnet ist (Selbsttitulierung), einer Rechtsgrundlage (Stelkens/Bonk/Sachs/U. Stelkens, 10. Aufl. 2022, VwVfG § 35 Rn. 25 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 4 CS 03.2236 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Das Erfordernis einer Verwaltungsakt-Befugnis gilt aber auch im Verhältnis öffentlicher Träger untereinander, ist allerdings hier Konsequenz der autonomen und gegeneinander abgegrenzten Kompetenzfelder verselbständigter Verwaltungsträger (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 4 CS 03.2236 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Stelkens/Bonk/Sachs/U. Stelkens, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 6 B 10.18

    Einzelfragen zur Finanzierung der Kindestagesbetreuung in Brandenburg

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Die Neufassung des § 16 Abs. 5 KitaG hat hieran nichts geändert (offengelassen von Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2019 - OVG 6 B 10.18 -, juris Rn. 14).

    Das weitere Indiz, das nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 16 Abs. 5 KitaG "zukünftig die Höhe der Kostenausgleiche zwischen Gemeinden deutlich sinken (würde), da nur die Zuschüsse nach § 16 Abs. 3 ausgeglichen werden müssen" (LT-Drucksache 3/6374) und damit etwas dafür sprechen mag, dass der Gesetzgeber erwogen hat, dass die Gemeinden untereinander nur die Zuschüsse nach § 16 Abs. 3 KitaG ausgleichen, wohingegen die Landkreise untereinander sodann die Zuschüsse nach § 16 Abs. 2 KitaG ausgleichen, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in anderem Kontext nicht für stichhaltig erachtet (Urteil vom 24. September 2019 - OVG 6 B 10.18 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Jedoch beschränkt sich dies auf die Fälle, in denen die Verwaltung dem Adressaten im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1966 - VI C 183.62 -, BVerwGE 24, 225-235 = juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG II C 48.68 -, BVerwGE 36, 108-114 = juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Schließlich gebietet es auch Sinn und Zweck des Kostenausgleichs nach § 16 Abs. 5 KitaG nicht, der aufnehmenden Gemeinde die Durchsetzung der Ausgleichsforderung mittels Verwaltungsakt einzuräumen (vgl. zur Ermittlung einer VA-Befugnis im Wege der Auslegung: BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265-269 = juris Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117-124 = juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Schließlich gebietet es auch Sinn und Zweck des Kostenausgleichs nach § 16 Abs. 5 KitaG nicht, der aufnehmenden Gemeinde die Durchsetzung der Ausgleichsforderung mittels Verwaltungsakt einzuräumen (vgl. zur Ermittlung einer VA-Befugnis im Wege der Auslegung: BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265-269 = juris Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117-124 = juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Soweit ein Verwaltungsakt gegenüber Privatpersonen erlassen werden soll, gebietet der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes bereits, dass der Einsatz der Handlungsform Verwaltungsakt als solcher einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf, wenn eine für den Adressaten ungünstige Entscheidung getroffen werden soll, da die potentielle Bestandskraft und gegebenenfalls auch die potentielle Vollstreckbarkeit des Verwaltungsakts dem Betroffenen die Anfechtungslast (vgl. hierzu Stelkens/Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O.) auferlegt und somit die Verwendung der Handlungsform als solche in dessen Rechte eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171 [172 f.] = juris).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Jedoch beschränkt sich dies auf die Fälle, in denen die Verwaltung dem Adressaten im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1966 - VI C 183.62 -, BVerwGE 24, 225-235 = juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG II C 48.68 -, BVerwGE 36, 108-114 = juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20
    Zwar wird (bzw. wurde) vertreten, dass die Organe der vollziehenden Gewalt nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz des deutschen Verwaltungsrechts befugt sind, zur hoheitlichen Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben Verwaltungsakte zu erlassen; soweit sich diese Befugnis nicht aus gesetzlichen Einzelvorschriften ergibt, beruht sie auf Gewohnheitsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 -, BVerwGE 19, 243-252 = juris Rn. 10).
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